Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Capacity Lab – Next Peak Coaching
Stand: 01.10.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Buchung und Teilnahme an Workshops des Angebots «Capacity Lab», durchgeführt von:
Next Peak Coaching
Rechtlicher Name: NextPeakCoaching – Anthony Cerquone
Rechtsform: Einzelunternehmen
Adresse: Nussbaumweg 8, 4102 Binningen, Schweiz
E-Mail: anthony.cerquone@nextpeakcoaching.ch
Website: nextpeakcoaching.ch
Nachfolgend wird der Anbieter als «Veranstalter» bezeichnet.
Die AGB gelten für Buchungen durch Privatpersonen sowie durch Unternehmen und andere Organisationen. Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden oder buchenden Unternehmen gelten nur, wenn der Veranstalter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Massgeblich sind ergänzend die Angaben im jeweiligen Workshop-Angebot, insbesondere zu Datum, Ort, Programm, Preis und Leistungsumfang. Bei Widersprüchen zwischen einem individuell bestätigten Angebot und diesen AGB geht das individuell bestätigte Angebot vor.
2. Angebot und Leistungsumfang
Capacity Lab ist ein zweitägiger Workshop zur Förderung der persönlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit, der Stresskompetenz, der Selbstreflexion und der nachhaltigen Gestaltung von Gesundheit, Arbeit und persönlichen Zielen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung oder dem individuell bestätigten Angebot.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt über den vom Veranstalter vorgesehenen Buchungsweg, beispielsweise per Onlineformular oder E-Mail.
Mit der Anmeldung gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung ausdrücklich in Textform, beispielsweise per E-Mail, bestätigt.
Bei Buchungen durch Unternehmen ist das buchende Unternehmen Vertragspartner des Veranstalters und für die Zahlung der vereinbarten Vergütung verantwortlich. Es stellt sicher, dass die angemeldeten Mitarbeitenden über die für ihre Teilnahme erforderlichen Informationen verfügen.
Die anmeldende Person ist dafür verantwortlich, korrekte Angaben zu ihrer Person beziehungsweise zu den angemeldeten Teilnehmenden zu machen. Änderungen sind dem Veranstalter zeitnah mitzuteilen.
Der Veranstalter kann eine Anmeldung ablehnen, insbesondere wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Durchführung des Workshops aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
4. Teilnehmerzahl und Durchführung
Die minimale und maximale Teilnehmerzahl wird in der jeweiligen Ausschreibung angegeben.
Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter den Workshop absagen. Über eine solche Absage werden die angemeldeten Personen so früh wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage vor dem geplanten Beginn, informiert, soweit dies absehbar ist.
Im Falle einer Absage durch den Veranstalter wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich gerechtfertigten organisatorischen Gründen einzelne Programmpunkte anzupassen, Referierende zu ersetzen oder die Reihenfolge der Inhalte zu ändern. Der Gesamtcharakter und die wesentlichen vereinbarten Leistungen des Workshops bleiben dabei gewahrt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise in Schweizer Franken (CHF).
Der angegebene Gesamtpreis umfasst die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Leistungen einschliesslich der darin enthaltenen Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen sowie der gegebenenfalls anwendbaren Mehrwertsteuer. Ist der Veranstalter nicht mehrwertsteuerpflichtig, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von [14] Tagen, spätestens jedoch bis zum im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin, zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Veranstalter die Zahlung vor Workshopbeginn verlangen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist die Teilnahme verweigern oder vom Vertrag zurücktreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bereits entstandene Zahlungsansprüche und allfällige gesetzlich zulässige Kosten bleiben vorbehalten.
Individuelle Coaching-Leistungen und andere Zusatzleistungen werden separat vereinbart und abgerechnet.
6. Annullation durch Teilnehmende
Eine Annullation muss dem Veranstalter in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitgeteilt werden. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Annullation beim Veranstalter.
Bei einer Annullation durch die teilnehmende Person oder das buchende Unternehmen gelten folgende Annullationsgebühren, berechnet auf dem vereinbarten Gesamtpreis pro angemeldeter Person:
- Bis 30 Kalendertage vor Workshopbeginn: kostenfreie Annullation.
- 29 bis 15 Kalendertage vor Workshopbeginn: 30 % des Gesamtpreises.
- 14 bis 8 Kalendertage vor Workshopbeginn: 50 % des Gesamtpreises.
- 7 Kalendertage oder weniger vor Workshopbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises.
Der Tag des Workshopbeginns ist der erste Veranstaltungstag. Die Fristberechnung erfolgt anhand der Kalendertage vor diesem Tag.
Die Annullationsgebühren berücksichtigen den organisatorischen Aufwand und die mit der Vorbereitung des Workshops sowie der gebuchten Unterkunft und Verpflegung verbundenen Kosten. Soweit dem Veranstalter aufgrund der Annullation nachweislich erhebliche Kosten erspart werden oder anderweitig kompensiert werden, wird dies im gesetzlich erforderlichen Umfang berücksichtigt.
Die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen, richtet sich nach Ziffer 7.
Eine Annullation berechtigt nicht automatisch zur kostenlosen Umbuchung auf einen anderen Workshoptermin. Umbuchungen bedürfen der Zustimmung des Veranstalters und können von der Verfügbarkeit abhängig gemacht werden.
7. Ersatzperson und Übertragung der Anmeldung
Teilnehmende können dem Veranstalter eine geeignete Ersatzperson vorschlagen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Veranstalter der Übertragung zustimmt.
Die Ersatzperson muss dem Veranstalter rechtzeitig vor Workshopbeginn mitgeteilt werden. Der Veranstalter darf die Zustimmung nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern, insbesondere wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder die organisatorischen Gegebenheiten eine Übertragung nicht zulassen.
Bei genehmigter Übertragung wird die ursprüngliche Anmeldung auf die Ersatzperson umgeschrieben. Für die Übertragung wird keine zusätzliche Annullationsgebühr erhoben. Allfällige nachweislich notwendige Mehrkosten, etwa für eine Änderung der Unterkunftsbuchung, können nach vorgängiger Information weiterverrechnet werden.
Die ursprüngliche buchende Person beziehungsweise das buchende Unternehmen bleibt für bereits entstandene Forderungen verantwortlich, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich einer abweichenden Regelung zustimmt.
8. Absage oder Änderung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Workshop aus wichtigen Gründen absagen oder verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere eine Erkrankung der für die Durchführung zentralen Person, eine nicht verfügbare Veranstaltungsstätte, Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnungen oder Ereignisse höherer Gewalt.
Bei einer Absage durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Bei einer Verschiebung wird den angemeldeten Personen nach Möglichkeit eine Teilnahme am Ersatztermin angeboten. Ist eine Teilnahme am Ersatztermin nicht möglich oder wird dieser nicht akzeptiert, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet.
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er zu vertreten hat. Eine weitergehende Haftung für indirekte Kosten, insbesondere Reise- oder Verdienstausfall, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den konkreten Umständen des Einzelfalls.
9. Teilnahme, Eigenverantwortung und Gesundheit
Die Teilnehmenden tragen die Verantwortung für ihre persönliche Teilnahme und ihr eigenes Verhalten während des Workshops. Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang sie sich auf Übungen, Reflexionsaufgaben und Gruppenaktivitäten einlassen.
Die Teilnehmenden sind aufgefordert, ihre persönlichen Grenzen zu respektieren und den Veranstalter auf Einschränkungen hinzuweisen, soweit diese für eine sichere Durchführung oder die Teilnahme an einzelnen Aktivitäten relevant sind.
Der Workshop kann Reflexionsübungen, Austausch in Gruppen, körperbezogene Wahrnehmungsübungen oder andere im Programm beschriebene Aktivitäten umfassen. Die Teilnahme an Übungen, die persönliche Grenzen berühren oder körperlich belastend sein können, erfolgt freiwillig.
Der Veranstalter kann Teilnehmende von einzelnen Übungen oder Aktivitäten ausschliessen, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der betreffenden Person oder anderer Teilnehmender erforderlich erscheint. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen Sicherheitsanweisungen oder gegen die Rechte anderer Teilnehmender kann der Veranstalter die weitere Teilnahme nach angemessener Abwägung verweigern. Die finanziellen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.
10. Abgrenzung zu medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung
Capacity Lab ist ein Bildungs-, Reflexions- und Coachingangebot. Der Workshop dient der persönlichen Entwicklung, der Förderung von Stresskompetenz und der Auseinandersetzung mit Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeit und persönlichen Zielen.
Der Workshop stellt keine medizinische Behandlung, Psychotherapie, psychiatrische Behandlung oder sonstige heilkundliche Leistung dar. Er ersetzt weder eine medizinische Untersuchung noch eine Diagnose oder Behandlung durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen.
Es werden keine Heilungsversprechen abgegeben. Die Teilnahme garantiert weder bestimmte gesundheitliche Ergebnisse noch eine Verbesserung der persönlichen oder beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die Teilnehmenden bleiben selbst dafür verantwortlich, bei gesundheitlichen Beschwerden oder psychischen Belastungen fachkundige medizinische oder psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Bei bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen entscheiden sie in eigener Verantwortung und gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Fachperson über ihre Teilnahme.
Individuelles Coaching nach dem Workshop ist eine separate Dienstleistung und ebenfalls keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung, sofern nicht ausdrücklich und rechtmässig etwas anderes vereinbart wird.
11. Vertraulichkeit und respektvoller Umgang
Der Workshop kann den Austausch persönlicher Erfahrungen und beruflicher oder privater Herausforderungen umfassen. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, persönliche Informationen, die andere Teilnehmende im Rahmen des Workshops vertraulich mitteilen, nicht ohne deren Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Der Veranstalter behandelt persönliche Informationen, die ihm im Rahmen des Workshops bekannt werden, vertraulich und gibt sie nicht ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung weiter. Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben vorbehalten.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Abschluss des Workshops weiter.
Ein vollständiger Ausschluss jeder Weitergabe durch andere Teilnehmende kann vom Veranstalter nicht garantiert werden. Deshalb wird von allen Beteiligten ein respektvoller Umgang mit persönlichen Informationen erwartet.
12. Datenschutz
Der Veranstalter bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
Personendaten werden insbesondere zur Bearbeitung der Anmeldung, zur Vertragsabwicklung, zur Kommunikation mit den Teilnehmenden, zur Organisation der Unterkunft und Verpflegung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet.
Soweit für die Organisation erforderlich, können notwendige Angaben an die Unterkunft, Verpflegungsbetriebe oder weitere unmittelbar beteiligte Dienstleistungspartner weitergegeben werden. Es werden nur die dafür erforderlichen Daten übermittelt.
Besonders schützenswerte Personendaten, insbesondere Angaben zur Gesundheit, werden nur bearbeitet, soweit dies rechtlich zulässig und für einen konkret bestimmten Zweck erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Datenbearbeitung, zu Aufbewahrungsfristen und zu den Rechten der betroffenen Personen finden sich in der Datenschutzerklärung unter [Link zur Datenschutzerklärung].
13. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Sämtliche vom Veranstalter bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen, Konzepte, Übungen und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Teilnehmenden erhalten ein persönliches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Unterlagen für ihren privaten Gebrauch beziehungsweise für die eigene berufliche Anwendung zu verwenden.
Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung, kommerzielle Nutzung oder Verwendung zur Durchführung eigener Workshops ist ohne vorgängige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
Die Teilnehmenden dürfen eigene Notizen anfertigen. Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen während des Workshops sind nur mit vorgängiger Zustimmung des Veranstalters und der jeweils betroffenen Personen zulässig.
14. Haftung
Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit angemessener Sorgfalt. Er haftet im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf eine ihm zurechenbare Pflichtverletzung zurückzuführen sind.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei indirekten Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
Eine Haftung für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit kann nicht ausgeschlossen werden, soweit das Gesetz einen solchen Ausschluss verbietet.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden, soweit ihn kein gesetzlich relevanter Verantwortungsgrund trifft.
Für Leistungen von Drittanbietern gelten deren jeweilige Vertragsbedingungen, soweit diese Leistungen direkt zwischen dem Drittanbieter und den Teilnehmenden vereinbart werden. Werden Unterkunft oder Verpflegung dagegen durch den Veranstalter als eigene Vertragsleistung angeboten, bleiben die gesetzlichen Verpflichtungen des Veranstalters bestehen.
15. Versicherung
Die Teilnehmenden sind selbst für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Kranken- und Unfallversicherung sowie gegebenenfalls eine Annullationskostenversicherung.
Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung wird empfohlen, da bei kurzfristiger Verhinderung erhebliche Annullationskosten entstehen können.
16. Höhere Gewalt
Kann der Workshop aufgrund aussergewöhnlicher und vom Veranstalter nicht zumutbar beeinflussbarer Umstände nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, bemüht sich der Veranstalter um eine angemessene Lösung, beispielsweise eine Verschiebung oder eine alternative Durchführung.
Als solche Umstände gelten insbesondere Naturereignisse, erhebliche Gefahrenlagen, behördliche Massnahmen, Epidemien oder andere Ereignisse, die eine sichere oder vertragsgemässe Durchführung wesentlich beeinträchtigen.
Die finanziellen Folgen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls, den gesetzlichen Bestimmungen und den tatsächlich erbrachten beziehungsweise ersparten Leistungen. Bereits bezahlte Beträge werden im Umfang nicht erbrachter Leistungen zurückerstattet, soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen geschuldet ist.
17. Beschwerden und Kommunikation
Fragen, Mitteilungen und Beschwerden im Zusammenhang mit dem Workshop sind möglichst zeitnah an den Veranstalter zu richten:
E-Mail: anthony.cerquone@nextpeakcoaching.ch
Der Veranstalter bemüht sich um eine sachgerechte und einvernehmliche Klärung.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und die darauf gestützten Verträge unterstehen Schweizer Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.
Capacity Lab – Next Peak Coaching
Anthony Cerquone
Binningen, 01.10.2026
